Insekten in Lebensmitteln – das ist jetzt erlaubt!

Zuletzt aktualisiert am 06/03/2023 von Sofia (Iss Happy) (22 Kommentare)

Vielleicht hast du es schon mitbekommen:

Durch zwei neue EU-Verordnungen vom 3. und 5 Januar 2023 [1, 2] dürfen nun Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer in diversen verarbeiteten Lebensmitteln als Inhaltsstoff vorkommen.

Viele Verbraucher sind deshalb in Aufruhr – verständlich.

Insekten in Lebensmitteln sind jedoch leider nichts Neues:

Man denke an den Zusatzstoff E120 bzw. Echtes Karmin. Hierbei handelt es sich um einen roten Farbstoff, der aus den befruchteten und getrockneten Weibchen der Scharlachschildlaus gewonnen und u.a. in Wurstwaren, Getränken, Süßwaren und Desserts verwendet wird. [3] Er kommt z.B. in M&M's, Müller Milchreis Erdbeere, rotem Tortenguss von Dr. Oetker, Süßigkeiten von Trolli, Chupa Chups und vielen weiteren rot gefärbten Produkten wie diversen Wurstwaren vor.

Ein weiterer Zusatzstoff, hinter dem sich Insekten verbergen, ist E904 bzw. Schellack. Dieser wird aus dem Sekret weiblicher Lackschildläuse gewonnen und kommt u.a. als Überzugsmittel von Süßwaren und Snacks zum Einsatz. [4]  Bekannte Süßigkeiten wie Kinder Schokobons, Choco Crossies, Mentos oder Hitschies werden damit überzogen, damit sie schön glänzen.

Diese Zusatzstoffe aus Insekten werden tatsächlich bereits seit Jahren standardmäßig in den genannten (und vielen anderen) Produkten eingesetzt.

Weitere E-Nummern, hinter denen sich tierische Inhaltsstoffe verstecken, stelle ich dir in diesem Artikel über nicht-vegane Zusatzstoffe in Lebensmitteln vor. 

Seit 2021 sind außerdem schon Mehlwürmer [5] und Wanderheuschrecken [6] als sogenannte „neuartige Lebensmittel“ in der EU zugelassen. Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer kommen seit Januar 2023 neu hinzu.

Ich habe die beiden neuen EU-Verordnungen für dich im Original gelesen und fasse im Folgenden das Wichtigste daraus für dich zusammen:

1. Hausgrillen in Lebensmitteln

Insekten in Lebensmitteln – das ist jetzt erlaubt!

©ncsnmd via Canva.com

Hintergrund der ersten Verordnung (2023/5) ist ein Antrag der Firma Cricket One Co. Ltd aus Vietnam vom Juli 2019 auf Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel in der Europäischen Union.

Nach der Antragstellung wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit von der EU-Kommission beauftragt, ein Gutachten zur Sicherheit des Hausgrillen-Pulvers in Lebensmitteln zu erstellen.

In ihrem Gutachten vom März 2022 kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Entschluss, dass teilweise entfettetes Hausgrillen-Pulver unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen in den vorgeschlagenen Mengen sicher ist. Diese Schlussfolgerung stützt die Behörde auf wissenschaftliche Studien und Daten, welche Eigentum des Antragstellers, also der Cricket One Co. Ltd, sind. [1]

Ja, richtig gelesen: Die wissenschaftlichen Daten, auf denen das Gutachten zur Sicherheit von Hausgrillen-Pulver in Lebensmitteln basiert, stammen von der Firma, die Geld damit verdient, das besagte Pulver in Verkehr zu bringen.

Teilweise entfettetes Pulver aus Hausgrille darf nun offiziell von der Cricket One Co. Ltd. in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.

In welchen Lebensmitteln ist das Pulver der Hausgrille erlaubt und in welchen Mengen? 

Insekten in Lebensmitteln – das ist jetzt erlaubt!

©skynesher via Canva.com

Lebensmittel-Kategorie

g / 100 g

Mehrkornbrot und -brötchen, Cracker und Brotstangen

2

Getreideriegel

3

Vormischungen für Backwaren (trocken)

3

Kekse

1,5

Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)

0,25

Gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)

3

Soßen

1

Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Gerichte auf Basis von Teigwaren

1

Molkenpulver

3

Fleischanaloge

5

Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver

1

Snacks auf Maismehlbasis

4

Bierähnliche Getränke

0,1

Schokoladenerzeugnisse

2

Nüsse und Ölsaaten

2

Snacks außer Chips

5

Fleischzubereitungen

2

So erkennst du, ob sich in Produkten Hausgrillen-Pulver befindet

Das "neuartige Lebensmittel" muss zum Glück gekennzeichnet werden. Es wird in Zutatenlisten als „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“ bezeichnet. [7] Ein Grund mehr, Zutatenlisten ganz genau zu lesen!

Lösen Hausgrillen in Lebensmitteln Allergien aus?

Insekten in Lebensmitteln – das ist jetzt erlaubt!

©Radule Perisic via Canva.com

Die Behörde für Lebensmittelsicherheit stellte im oben erwähnten Gutachten fest, dass der Verzehr von teilweise entfettetem Pulver aus Hausgrille allergische Reaktionen bei Personen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind.

Außerdem könnten weitere Allergene in das Hausgrillen-Pulver gelangen, wenn diese Allergene in dem Substrat enthalten sind, das an die Insekten verfüttert wird.

Aus diesem Grund müssen laut der EU-Verordnung Produkte, in denen Hausgrillen-Pulver enthalten ist, mit dem Hinweis versehen sein, dass diese Zutat bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.

Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden. [7]

2. Getreideschimmelkäfer in Lebensmitteln

Insekten in Lebensmitteln – das ist jetzt erlaubt!

©VINICIUS SOUZA via Canva.com

Hintergrund der zweiten Verordnung (2023/58) ist ein Antrag der Firma Ynsect NL B.V. vom Januar 2018 auf Genehmigung des Inverkehrbringens von Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als neuartiges Lebensmittel in der Union.

Nach der Antragstellung wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit von der EU-Kommission beauftragt, ein Gutachten zur Sicherheit von Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener und gefriergetrockneter Form als neuartiges Lebensmittel zu erstellen.

In ihrem Gutachten vom April 2022 kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Entschluss, dass Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen in den vorgeschlagenen Mengen sicher sind.

Diese Schlussfolgerung stützt die Behörde auf wissenschaftliche Studien und Daten, welche Eigentum des Antragstellers, also der Ynsect NL B.V., sind. [7]

Und auch hier gilt wieder: Die wissenschaftlichen Daten, auf denen das Gutachten zur Sicherheit von Larven des Getreideschimmelkäfers in Lebensmitteln basiert, stammen von der Firma, welche Geld damit verdient, diese Larven in Verkehr zu bringen.

Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form dürfen von der Ynsect NL B.V. also nun in der Union in Verkehr gebracht werden.

In welchen Lebensmitteln sind Larven des Getreideschimmelkäfers erlaubt und in welchen Mengen? 

Insekten in Lebensmitteln – das ist jetzt erlaubt!

©Prostock-Studio via Canva.com

Lebensmittel-Kategorie

g / 100 g

Getreideriegel

25 (getrocknet)
25 (Pulver)

Brot und Brötchen

20 (Pulver)

Verarbeitetes Getreide und Frühstückscerealien

10 (getrocknet)
10 (Pulver)

Porridge

15 (Pulver)

Vormischungen (trocken) für Backwaren

10 (Pulver)

Getrocknete Erzeugnisse aus Teigwaren

10 (Pulver)

Gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren

28 (gefroren oder als Paste)
10 (Pulver)

Molkenpulver

35 (Pulver)

Suppen

15 (Pulver)

Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis

5 (Pulver)

Gerichte auf Pizzabasis

5 (getrocknet)
5 (Pulver)

Nudeln

10 (Pulver)

Snacks außer Chips

10 (getrocknet)
10 (Pulver)

Chips

10 (Pulver)

Cracker und Brotstangen

10 (Pulver)

Erdnussbutter

15 (Pulver)

Verzehrfertige herzhafte Sandwiches

20 (Pulver)

Fleischzubereitungen

14 (gefroren oder als Paste)
5 (Pulver)

Fleischanaloge

40 (gefroren oder als Paste)
15 (Pulver)

Analoge von Milch und Milchprodukten

10 (Pulver)

Schokoladenerzeugnisse

5 (Pulver)

Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für Erwachsene

4 g/Tag (Pulver)

So erkennst du, ob sich in Produkten Larven des Getreideschimmelkäfers befinden

Auch dieses "neuartige Lebensmittel“ muss gekennzeichnet werden. [8] Je nach Form lautet die Kennzeichnung „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“.

Außerdem müssen Nahrungsergänzungsmittel, die Getreideschimmelkäfer oder deren Larven enthalten, mit dem Hinweis versehen sein, dass solche Nahrungsergänzungsmittel nicht von Personen unter 18 Jahren verzehrt werden sollten. [8]

Lösen Getreideschimmelkäfer in Lebensmitteln Allergien aus?

Insekten in Lebensmitteln – das ist jetzt erlaubt!

©tylim via Canva.com

Die Behörde für Lebensmittelsicherheit stellte im oben erwähnten Gutachten fest, dass Proteine des Getreideschimmelkäfers allergische Reaktionen hervorrufen können.

Aus diesem Grund müssen laut der EU-Verordnung Produkte, in denen Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter oder pulverisierter Form enthalten sind, mit dem Hinweis versehen sein, dass diese Zutat bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebstiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.

Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden. [8]

3. Insekten in veganen Lebensmitteln – ist das möglich?

Insekten in Lebensmitteln – das ist jetzt erlaubt!

©VLG via Canva.com

Insekten sind zwar recht kleine Tiere, sie haben aber ein Nervensystem sowie Schmerzrezeptoren und sind daher empfindsame Lebewesen. Ihnen für roten Tortenguss oder glänzende Schokobonbons Leid zuzufügen ist absolut unnötig.

Ernährst du dich vegan (oder hast aus anderen Gründen keine Lust auf Insekten in Lebensmitteln), ist Folgendes zu beachten:

Produkte, die mit dem V-Label der Europäischen Vegetarier-Union gekennzeichnet sind, enthalten ganz sicher keine Insekten – weder als reguläre Zutat noch als Zusatzstoff und auch nicht als Produktions-Hilfsstoff (Letzteres muss auf Zutatenlisten nicht einmal angegeben werden). Denn Insekten zählen laut Definition des V-Labels zur Kategorie „Tier“ und sind somit für lizensierte Produkte ausgeschlossen. [9]

Jedoch trägt nicht jedes vegane Produkt automatisch das V-Label. Bei Produkten, die kein Vegan-Label haben, solltest du am besten immer die Zutatenliste lesen.

Da gekennzeichnet werden muss, wenn in einem Lebensmittel Hausgrillen oder Getreideschimmelkäfer als Inhaltsstoff vorkommen, kannst du solche Produkte durch das genaue Lesen der Zutatenliste erkennen und meiden.

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Ich hoffe, ich konnte deine Fragen zum Thema Insekten in Lebensmitteln beantwortet und freue mich auf dein Feedback. Hinterlass mir deinen Kommentar gerne unterhalb – ich freue mich, von dir zu lesen.

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Insekten in Lebensmitteln – das ist jetzt erlaubt!

Quellen

  • [1] DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/5 DER KOMMISSION vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470. [Link]
  • [2] DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/58 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470. [Link] 
  • [3] Hamburger Lebensmittelstiftung, gemeinnützige Stiftung: Deutsches Zusatzstoff Museum – Lexikon der Zusatzstoffe - E120 Echtes Karmin. [Link]
  • [4] Hamburger Lebensmittelstiftung, gemeinnützige Stiftung: Deutsches Zusatzstoff Museum – Lexikon der Zusatzstoffe - E 904 Schellack. [Link]
  • [5] Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland – Presseartikel vom 04.05.2021: Getrocknete Gelbe Mehlwürmer: Erstes Insekt erhält EU-Zulassung als neuartiges Lebensmittel. [Link]
  • [6] Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland – Presseartikel vom 12.11.2021: Wanderheuschrecke: Kommission lässt zweites Insekt als Lebensmittelzutat für den EU-Markt zu. [Link]
  • [7] ANHANG von DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/5 DER KOMMISSION vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470. [Link]
  • [8] ANHANG - DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/58 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470. [Link]
  • [9] European Vegetarian Union: v-label.eu – FAQ. [Link]
  •  

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  • Hallo liebes Iss Happy Team!
    Danke für Euren Beitrag
    Habe eben recherchiert, wie die Geschöpfe getötet werden:
    ”Nach Erreichen des gewünschten Entwicklungsstadiums und der gewünschten Größe werden sie meist durch Herabsenken der Temperatur (Einfrieren) schonend getötet. Bestimmte Insekten werden durch kochendes Wasser getötet. In der EU dürfen ausschließlich Insekten aus kontrollierter Aufzucht als Lebensmittel verkauft werden.” (08.02.2023)
    Das Wort ”schonend” in diesem Zusammenhang zeigt doch mal wieder deutlich das hohe Mass an mangelnder Empathie für unsere wehrlosen Mitgeschöpfe. )))-:

    • Hallo Josefa,

      danke für deinen Kommentar. Das stimmt, „schonend“ ist in keinster Weise ein passendes Wort.

      Freut uns, dass dir der Artikel gefallen hat. Stöber doch gerne durch unsere weiteren Artikel.

      Viele Grüße

  • Vielen Dank für den interessanten Beitrag!
    Ich bin so glücklich, dass ich selbst koche und backe, nur so bin ich auf der richtigen Seite.
    Liebe Grüße Dory

    • Liebe Beatrice,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Das freut uns, dass dir der Artikel weiterhelfen konnte.
      Vielleicht findest du auf unserem Blog noch weitere spannende Artikel für dich.

      Viele Grüße

    • Hallo Dirk,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Das freut uns, dass dir der Artikel weiterhelfen konnte.
      Wenn man viel selbst kocht und backt, weiß man auf jeden Fall, was in dem Essen drinnen ist. Stöber doch gerne mal durch unsere Rezepte.

      Viele Grüße

  • Die Gefahr ist bei Insekten in Lebensmittel ist, dass Insekten, auch Styropor fressen und so Plastik in unserem Körper kommen kann. Darüber gab es einen Vortrag in den österreichischen Medien!

  • Vielen Dank für das zusammenfassen des Artikels, ich finde es total spannend und auch erschreckend. Offensichtlich war ich total unwissend, wo schon überall Insektenbestandteile verarbeitet werden. Dein Artikel ist da sehr hilfreich! Man muss wirklich immer die Inhaltsstoffe ganz genau checken. Ich bin kein Fan von Insekten in Lebensmitteln und versuche diese weiter zu meiden. Lieben Gruß, Julia

    • Liebe Julia,

      vielen Dank für deinen Kommentar!
      Ja, leider werden Insekten oftmals „untergemogelt“.
      Wenn du zum Beispiel Produkte mit Vegan-Label kaufst, kannst du dir sicher sein, dass dort keine Insekten enthalten sind.

      Viele Grüße

  • Dein Artikel ist wirklich hilfreich! Irgendwie erschreckt mich der Aspekt mit der Firma, die Profit mit dem Verkauf solcher Produkte macht und diese Prüfung durchführt.
    Außerdem muss ich mir auf jeden Fall die Bezeichnungen merken.
    Liebe Grüße

    • Hi Alex,

      vielen Dank. Ich freue mich, dass ich weiterhelfen konnte!

      Da liegt wohl ein Missverständnis vor. Die Firma hat lediglich Studien und Analyseergebnisse vorgelegt. Das Gutachten über die Sicherheit stammt jedoch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, die ihren Entschluss wiederum auf die vorgelegten Studienergebnisse stützt.

      Unter Punkt 11 der in Quelle 1 verlinkten Verordnung heißt es nämlich:

      „In ihrem wissenschaftlichen Gutachten erklärte die Behörde [für Lebensmittelsicherheit] auch, dass sich ihre Schlussfolgerung zur Sicherheit von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) auf die wissenschaftlichen Studien und Daten [des Antragstellers], d. h. die detaillierte Beschreibung des Herstellungsprozesses, die Ergebnisse von Immediatanalysen, die Analysedaten zu Kontaminanten, die Ergebnisse der Stabilitätsstudien, die Analysedaten zu mikrobiologischen Parametern und die Ergebnisse der Studien zur Proteinverdaulichkeit stützt, ohne die sie keine Bewertung des neuartigen Lebensmittels hätte vornehmen und ihre Schlussfolgerung nicht hätte ziehen können.“

      Liebe Grüße
      Sofia

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